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VGH Baden-Württemberg, 30.01.1990 - 8 S 3108/89 |
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VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. Januar 1990 - 8 S 3108/89 (https://dejure.org/1990,8396)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Abstandsfläche bei Grenzbebauung; Ausnahme und Ermessensausübung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 08.08.1989 - 6 K 1670/88
- VGH Baden-Württemberg, 30.01.1990 - 8 S 3108/89
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- VGH Baden-Württemberg, 12.03.1987 - 5 S 2056/86
Erforderlichkeit einer Interessenabwägung zwischen Bauherrn- und …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.01.1990 - 8 S 3108/89
§ 7 Abs. 3 LBO stellt die Entscheidung über eine Ausnahme in das pflichtgemäße Ermessen der Baurechtsbehörde; Bauherr und Nachbar haben einen Rechtsanspruch darauf, daß von diesem Ermessen in sachgerechter Weise Gebrauch gemacht wird und die tragenden Erwägungen gem. § 39 Abs. 1 S. 3 VwVfG in der Baugenehmigung angeführt werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.3.1987 -- 5 S 2056/86 --, BRS 47 Nr. 101).Bei der Entscheidung über ein verändertes Vorhaben wird nicht nur die vom Verwaltungsgericht herangezogene Entscheidung des 5. Senats vom 12.3.1987 a.a.O. sondern auch der Beschluß des erkennenden Senats vom 31.7.1989 -- 8 S 1657/89 -- zu beachten sein.
- VGH Baden-Württemberg, 31.07.1989 - 8 S 1657/89
Abstandsfläche - Ermessensentscheidung bei Ausnahme nach § 7 Abs 3 Nr 2 LBOBauO …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.01.1990 - 8 S 3108/89
Bei der Entscheidung über ein verändertes Vorhaben wird nicht nur die vom Verwaltungsgericht herangezogene Entscheidung des 5. Senats vom 12.3.1987 a.a.O. sondern auch der Beschluß des erkennenden Senats vom 31.7.1989 -- 8 S 1657/89 -- zu beachten sein.
- VGH Baden-Württemberg, 18.02.1994 - 8 S 678/93
Schaffung von Wohnraum: Zulassung geringerer Tiefen der Abstandsflächen; zur …
Der Senat hat in mehreren Entscheidungen hervorgehoben, daß die Erteilung einer Ausnahme gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 LBO einen besonders gelagerten Fall (Ausnahmefall) voraussetzt und nicht im freien Belieben der Behörde steht, wobei sich dies nicht nur anhand der Gegebenheiten auf dem Baugrundstück sondern auch unter Einbeziehung der Umgebung, insbesondere der Situation auf dem Nachbargrundstück beurteilt (Urt. v. 30.1.1990 - 8 S 3108/89 - Urt. v. 30.4.1992 - 8 S 374/92 - und Beschl. v. 23.11.1993 - 8 S 2570/93 -). - VGH Baden-Württemberg, 13.08.1991 - 8 S 1553/91
BauNVO § 4a Abs 1 S 1 setzt planerische Entscheidung voraus, die in einem …
Die von der Antragsgegnerin angestellten Überlegungen vermögen die Gewährung einer Ausnahme jedenfalls deshalb nicht zu rechtfertigen, weil, wie das Verwaltungsgericht zu Recht bemängelt, Ausführungen darüber fehlen, ob und inwieweit der vorliegende Fall durch Besonderheiten gekennzeichnet ist, die geeignet sein könnten, ihn als einen atypischen Sonderfall zu qualifizieren (vgl. zu diesem Erfordernis u.a. den Beschl. des Senats v. 31.7.1989 -- 8 S 1657/89 -- sowie das Urt. v. 30.1.1990 -- 8 S 3108/89 --).